"Ihr sollt zwischen heilig und profan, zwischen unrein und rein unterscheiden.“
(Lev 10,10 EU)
RÜCKBLICK:
Durch die Weihe wird etwas unwiderruflich ganz in den Dienst Gottes gestellt.
Die meisten Weihen waren dem Bischof vorbehalten (reserviert).
Bei den Weihen wurde sekundär noch zwischen Consignatio (Firmung), Ordination (Personenweihe), Konsekration (Sachweihe) und Koronation (Krönung) unterschieden.
Die „Idealform“ einer Weihe:
- Allerheiligenlitanei
- Gebet(e) oder Sachexorzismus
Vorbereitung auf die endgültige Inbesitznahme Gottes.
- Weihepräfation
Das eigentliche Weihegebet wurde meistens in der Form einer
Danksagung (Präfation) gesungen: „Vere dignum et justum est,... / In
Wahrheit ist es würdig und recht, ....“
Kern der Weihepräfation war in der Regel die mehr oder weniger
offensichtliche Epiklese.
Die Epiklese ist eine Anrufung Gottes mit der Bitte um Heiligung
(durch den Hl. Geist).
- Äußeres Zeichen
Seit apostolischer Zeit bediente man sich sich der Handauflegung als
äußeres Zeichen bei der Weihe von Personen zum Priestertum
(Bischof, Priester und Diakon).
Die Mehrzahl der Weihen wurde durch die Salbung mit Chrisamöl
besiegelt.
- Ausdeutende Riten
Bei Personenweihen wurden die neuen Insignien überreicht.
Die einzelnen Weihen weichen von obiger „Idealform“ zum Teil erheblich ab!
Geweihtes (z. B. Kirche mit Friedhof) untersteht dem besonderen Schutz der Gesellschaft (res sacra).
Wurde etwas Geweihtes entweiht, dann konnte dieses Sakrileg entsühnt werden:
- Christ (z. B. schwere Sünde, usw.): Buße -> Absolution
- Kleriker (z. B. Amtsmißbrauch): Beugestrafe -> Aufhebung der Strafe
- Hl. Orte (z. B. Mord in der Kirche): Entsühnungsritus ->
Wiederaufnahme der Gottesdienste
Die meisten Weiheformulare wurden im "Pontifikale" aufgeführt. Es enthielt alle Gottesdienstformulare (exklusive der Meßfeier) für den Bischof.
Diese Pontifikalbücher
- entstanden im 9. Jahrhundert,
- waren eine Kompilation aus verschiedenen Quellen (römisch, fränkisch,
spanisch, usw.),
- wurden mehrfach überarbeitet,
- und durch die gedruckte Ausgabe von Papst Klemens VIII (1596)
normiert und fixiert.
Ergänzend zum Pontifikale entstand ein Buch (Caeremoniale episcoporum), in welchem Hinweise (Rubriken) zu den einzelnen liturgischen Handlungen des Bischofs aufgeführt sind.
Es entspricht einem Regiebuch.
GEGENWART:
Das Pontifikale wurde sorgfältig überarbeitet, rationalisiert und in einzelnen Faszikeln herausgegeben:
- Ordo baptismi parvulorum
- Ordo initiationis christianae adultorum
- Ordo confirmationis
- Ordo Paenitentiae
- Ordo unctionis infirmorum eorumque pastoralis curae
- Liber de ordinatione diaconi, presbyteri et episcopi
- Ordo celebrandi matrimonium
- Ordo exsequiarum
- Liber de institutione lectorum et acolythorum; de admissione inter
candidatos ad Diaconatum et presbyteratum; de sacro caelibatu
amplectendo
- Ordo consecrationis virginum
- Ordo professionis religiosae
- Ordo benedictionis abbatis et abbatissae
- Ordo benedicendi oleum catechumenorum et infirmorum et conficiendi
chrisma
- Ordo dedicationis ecclesiae et altaris
Bei einigen Weihen wurde auf die Form der Weihepräfation als Weihegebet (Priesterweihe, Taufwassereihe, usw.) verzichtet. Auch diejenigen Gebete, welche dem eigentlichen Weihegebet vorangstellt waren, wurden fallengelassen.
Für den deutschen Sprachraum wurden die lateinischen Vorlagen übersetzt, umgestaltet, vom Apostolischen Stuhl bestätigt und veröffentlicht:
- Die Feier der Kindertaufe
- Die Eingliederung von Kindern im Schulalter in die Kirche
- Die Feier der Eingliederung Erwachsener in die Kirche
- Die Feier der Aufnahme gültig Getaufter in die volle Gemeinschaft der
katholischen Kirche
- Die Feier der Firmung
- Die Feier der Buße
- Die Feier der Krankensakramente
- Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone
- Die Feier der Trauung
- Die kirchliche Begräbnisfeier
- Die Beauftragung von Lektoren, Akolythen und Kommunionhelfern, die
Aufnahme unter die Kandidaten für Diakonat und Presbyterat, das
Zölibatsversprechen
- Die Feier der Abts-, Äbtissinnen- und Jungfrauenweihe
- Die Feier der Ordensprofess
- Die Feier der Kirchweihe und Altarweihe, die Feier der Ölweihen
Das revidierte Caeremoniale episcoporum ist unter dem Titel: “Zeremoniale für die Bischöfe in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes“ erschienen.